Mietwagen

LEISTUNGS- & KOSTENÜBERSICHT

Tarife / Freikilometer Preise inkl. MwSt.
Pro Tag (300 km frei) AB € 129,-
Pro Woche (2100 km frei) AB € 790,-
Pro Monat (5000 km frei) AB € 2.490,-
Fr. bis Mo. (900 km frei) AB € 290,-
Kaution € 500,-
Zusätzliche Infos
• Selbstbehalt im Schadensfall beträgt € 1.000,-
• Mehr Kilometer je € 0,79
• Inkl. Autobahnvignette für Österreich
• Vollkaskoversicherung
• Pannendienst EU-weit
  • Mietbedingunen

    Unsere Mietbedingungen


    1. Mietpreise / Sonstiges:

    Es gelten die angegeben Mietpreise auf der Website www.fior-camping.at sowie auf den Preislisten. Die angegebenen Mietpreise sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich, und können ohne Angabe von Gründen geändert werden. An Verlängerten Wochenenden und Feiertagen oder Veranstaltungswochenenden können die angegebenen Mietpreise abweichen. Nachfolgend wird die Fa. Autohaus Fior GmbH als „Vermieter“ bezeichnet. Die Vertragspartner, Fahrzeugmieter werden nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet. Die Mietautos werden nachfolgend als „Mietfahrzeug“ bezeichnet. Mit der Unterschrift der Geschäftsbedingungen bestätigt der Mieter, diese gelesen und verstanden zu haben.


    2. Mindestalter:

    Das Mindestalter des Mieters muss 21 Jahre sein. Der Führerschein der Klasse „B“ muss mindestens seit 1 Jahr gültig sein. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und den weiteren Mietern ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Vermietung nur an österreichische Staatsbürger.


    3. Kosten des Treibstoffes:

    Die Kosten des Treibstoffes sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt übergeben und muss vom Mieter vollgetankt zurückgebracht werden.


    4. Beladung:

    Für die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes ist der Mieter verantwortlich. Sämtliche technische Daten sind in den Fahrzeugpapieren des jeweiligen Mitfahrzeuges ersichtlich. Die Fahrzeugpapiere werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietfahrzeuges ausgehändigt.


    5. Freie Kilometer:

    Bei Überschreitung der freien Kilometer werden € 0,79 inkl. MwSt. pro Kilometer zusätzlich fällig. Diese sind im Nachhinein zu bezahlen. Die Freikilometer werden im jeweiligen Tarif angeführt.


    6. Versicherung und Selbstbehalt:

    Die gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung sind im Mietpreis inkludiert.

    Der Selbstbehalt beträgt € 1.000,- pro Schadensfall und Mietfahrzeug.

    Jegliche Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen. Beschädigungen innen und außen durch unsachgemäße Handhabung sind vom Mieter zu tragen, da diese von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Die Versicherung der Mietfahrzeuge ist nur in der Europäischen Union (EU) gültig.


    7. Bezahlung / Kaution / Sonstige Kosten:

    Die Bezahlung erfolgt immer im Vorhinein. Die Kosten für die Miete, sowie für die Kaution werden somit spätestens bei Abholung des Mietfahrzeuges fällig.

    Die Kaution beträgt pro Mietfahrzeug € 500,-.

    Wird bei der Rücknahme des Mietfahrzeuges keine Beschädigung festgestellt, wird die gesamte Kaution rückerstattet.

    Wenn im Zuge der Rückgabe des Mietfahrzeuges eine Beschädigung festgestellt wird, bleibt die Kaution bis zur Feststellung der Höhe des Schadens beim Vermieter. Die Höhe des Schadens am Mietfahrzeug wird dem Mieter schriftlich, per Mail oder telefonisch mitgeteilt, und die entstandenen Kosten werden von der Kaution abgezogen. Sollten die Kosten zur Behebung des Schadens am Mietfahrzeug höher als die hinterlegte Kaution sein, wird der Mieter mit den entsprechenden Mehrkosten belastet.


    8. Übergabe/Rückgabe/Vergütung:

    Die Übergabe des Mietfahrzeuges erfolgt Montag bis Freitag nach Vereinbarung, jedoch innerhalb der Öffnungszeiten.

    Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt, sowie innen und außen gereinigt sein. An Samstagen, sowie Sonn – und Feiertagen werden keine Fahrzeugübergaben abgewickelt. Das Mietfahrzeug wird im Zuge der Rückgabe und im Nachhinein auf Mängel am Fahrzeug und des Inventares geprüft. Wenn der Vermieter eine Beschädigung im Zuge der technischen Überprüfung im Nachhinein erkennt, wird der Mieter unverzüglich informiert, und kann für diese Beschädigungen des Mietfahrzeuges belastet werden, dies gilt auf für das Inventar des Mietfahrzeuges.

    Sollte das Mietfahrzeug während der Mietdauer aufgrund einer Panne oder eines Defekts ausfallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz für daraus entstehende Unannehmlichkeiten.


    9. Stornobedingungen:

    Wird der Mietvertrag vor Abholung des Fahrzeuges storniert, hat der Vermieter das Recht, folgende Stornogebühren in Prozent (%) von der Gesamtmiete zu verrechnen: 

    • Ab 7-0 Tage vor Mietbeginn: 90%

    • Ab 8-21 Tage vor Mietbeginn: 80%

    • Ab 22-28 Tage vor Mietbeginn: 40%

    • Ab 29 Tage vor Mietbeginn: 30%

    Der Vermieter hat das Recht, Modelle ohne Rücksprache mit dem Mieter zu ändern. Bilder der Mietfahrzeuge gelten als symbolisch.


    10. Obliegenheiten und des Mieters:

    • Unfälle jeglicher Art müssen vom Mieter unverzüglich an den Vermieter gemeldet werden.
    • Das Rauchen ist im Mietfahrzeug streng verboten. 
    • Das verzehren von Speisen und Getränken innerhalb des Mietfahrzeuges ist verboten.
    • Das Mietfahrzeug darf nur von im Mietvertrag angegebenen Fahrerinnen und Fahrern geführt werden.
    • Der Mieter verpflichtet sich, vor der Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren berechtigten Fahrer des Mietfahrzeuges, ob sich dieser in fahrtüchtigem Zustand befindet.
    • Technische sowie optische Veränderungen des Mietfahrzeuges dürfen vom Mieter nicht durchgeführt werden.
    • Das Mietfahrzeug darf nicht zur Weitervermietung oder Leihe an Dritte gegeben werden.
    • Der Mieter darf keine explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonstige gefährliche Stoffe im Mietfahrzeug befördern.
    • Das Mietfahrzeug und das Inventar sind sachgemäß und schonend vom Mieter zu verwenden.
    • Sämtliche Beschädigungen am Mietfahrzeug, Inventar und Sonstiges sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
    • Das Mietfahrzeug muss dem Vermieter bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, welche zu einer Verspätung der Rückgabe führen, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren.
    • Die Fahrzeugpapiere müssen stets sicher, und unzugänglich für Dritte, aufbewahrt werden.
    • Der Mieter haftet selbst für sämtliche persönliche Gegenstände. Sollten persönliche Gegenstände nach der Rückgabe im Mietfahrzeug verbleiben, und dadurch verloren gehen oder beschädigt werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

    11. Haustiere

    Haustiere sind erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist vor Mietbeginn anzugeben und wird einmalig mit € 49,- inkl. MwSt. verrechnet.




flexibel unterwegs mit FIOR - Das Autohaus.

Bei Autohaus FIOR finden Sie Ihr passendes Mietauto. Unsere gepflegten Mietfahrzeuge stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Verfügung. Wir legen Wert auf persönlichen Service, faire Preise und eine einfache Abwicklung – damit Sie mobil bleiben, wann immer Sie es brauchen. Jetzt Mietwagen anfragen und mit FIOR sicher und komfortabel durchstarten!

Unsere Mietwagen

  • Toyota Proace VIP

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Toyota Proace VIP Medium

AB € 149,- | 7 Sitze | 5 Türen | Automatik | Diesel

  • Fahrzeugstandort

    Autohaus FIOR Leoben

    Kärntner Straße 140

    8700 Leoben

    Tel.: 03842 / 98208

    Mail: leoben@fior.at


    Öffnungszeiten Leoben:

    Montag - Freitag: 08:00 bis 16:30 Uhr

    Samstag: Geschlossen

  • Tarife

    Pro Tag: € 149,- (300 km frei)

    Pro Woche: € 890,- (2100 km frei)

    Pro Monat: € 2.890,- (5000 km frei)

    Wochenende: € 390,- (900 km frei)

    Als 1 Wochenende gilt Freitag ab 16 Uhr bis Montag 8 Uhr.


    Alle Preisangaben sind freibleibend und können ohne vorherige Ankündigung angepasst werden. Irrtümer, Druck- und Tippfehler vorbehalten.

  • Fahrzeugdaten

    Technische Daten:

    • Leistung: 180 PS / 132 kW
    • Getriebe: Automatik
    • Kraftstoff: Diesel
    • Türen: 5
    • Sitze: 7
    • Kategorie: Family Van


  • Ausstattungen

    Der Toyota Proace VIP Medium bietet höchsten Komfort und flexible Raumgestaltung für jede Fahrt. Mit seiner eleganten Ausstattung und modernster Technik ist er ideal für Geschäftsreisen, Events oder Familienausflüge.


    Innen & Komfort:

    • Lederausstattung
    • Klimaautomatik
    • Regensensor
    • Sitzheizung
    • Tempomat
    • Keyless Go

    Sicherheit & Beleuchtung:

    • ABS, ESP, Abstandstempomat
    • LED-Scheinwerfer, Xenon-Scheinwerfer, Tagfahrlicht

    Multimedia:

    • Android Auto, Apple CarPlay
    • Bluetooth
    • DAB-Radio
    • Freisprecheinrichtung
    • Navigationssystem
    • Touchscreen
    • USB-Anschluss

    Parksystem:

    • Einparksensoren vorne & hinten
    • Rückfahrkamera

    Außen:

    • Anhängerkupplung



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Toyota Proace Family

AB € 129,- |  8 Sitze | 5 Türen | Diesel

  • Fahrzeugstandort

    Autohaus FIOR Leoben

    Kärntner Straße 140

    8700 Leoben

    Tel.: 03842 / 98208

    Mail: leoben@fior.at


    Öffnungszeiten Leoben:

    Montag - Freitag: 08:00 bis 16:30 Uhr

    Samstag: Geschlossen

  • Fahrzeugdaten

    Technische Daten:

    • Leistung: 146 PS / 107 kW
    • Getriebe: Manuell
    • Kraftstoff: Diesel
    • Türen: 5
    • Sitze: 8
    • Kategorie: Family Van


  • Ausstattungen

    Der Toyota Proace VIP Medium bietet höchsten Komfort und flexible Raumgestaltung für jede Fahrt. Mit seiner eleganten Ausstattung und modernster Technik ist er ideal für Geschäftsreisen, Events oder Familienausflüge.


    Innen & Komfort:

    • Lederausstattung
    • Klimaautomatik
    • Regensensor
    • Sitzheizung
    • Tempomat
    • Keyless Go

    Sicherheit & Beleuchtung:

    • ABS, ESP, Abstandstempomat
    • LED-Scheinwerfer, Xenon-Scheinwerfer, Tagfahrlicht

    Multimedia:

    • Android Auto, Apple CarPlay
    • Bluetooth
    • DAB-Radio
    • Freisprecheinrichtung
    • Navigationssystem
    • Touchscreen
    • USB-Anschluss

    Parksystem:

    • Einparksensoren vorne & hinten
    • Rückfahrkamera

    Außen:

    • Anhängerkupplung



  • Mietbedingunen

    Unsere Mietbedingungen


    1. Mietpreise / Sonstiges:

    Es gelten die angegeben Mietpreise auf der Website www.fior-camping.at sowie auf den Preislisten. Die angegebenen Mietpreise sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich, und können ohne Angabe von Gründen geändert werden. An Verlängerten Wochenenden und Feiertagen oder Veranstaltungswochenenden können die angegebenen Mietpreise abweichen. Nachfolgend wird die Fa. Autohaus Fior GmbH als „Vermieter“ bezeichnet. Die Vertragspartner, Fahrzeugmieter werden nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet. Die Mietautos werden nachfolgend als „Mietfahrzeug“ bezeichnet. Mit der Unterschrift der Geschäftsbedingungen bestätigt der Mieter, diese gelesen und verstanden zu haben.


    2. Mindestalter:

    Das Mindestalter des Mieters muss 21 Jahre sein. Der Führerschein der Klasse „B“ muss mindestens seit 1 Jahr gültig sein. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und den weiteren Mietern ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Vermietung nur an österreichische Staatsbürger.


    3. Kosten des Treibstoffes:

    Die Kosten des Treibstoffes sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt übergeben und muss vom Mieter vollgetankt zurückgebracht werden.


    4. Beladung:

    Für die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes ist der Mieter verantwortlich. Sämtliche technische Daten sind in den Fahrzeugpapieren des jeweiligen Mitfahrzeuges ersichtlich. Die Fahrzeugpapiere werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietfahrzeuges ausgehändigt.


    5. Freie Kilometer:

    Bei Überschreitung der freien Kilometer werden € 0,79 inkl. MwSt. pro Kilometer zusätzlich fällig. Diese sind im Nachhinein zu bezahlen. Die Freikilometer werden im jeweiligen Tarif angeführt.


    6. Versicherung und Selbstbehalt:

    Die gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung sind im Mietpreis inkludiert.

    Der Selbstbehalt beträgt € 1.000,- pro Schadensfall und Mietfahrzeug.

    Jegliche Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen. Beschädigungen innen und außen durch unsachgemäße Handhabung sind vom Mieter zu tragen, da diese von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Die Versicherung der Mietfahrzeuge ist nur in der Europäischen Union (EU) gültig.


    7. Bezahlung / Kaution / Sonstige Kosten:

    Die Bezahlung erfolgt immer im Vorhinein. Die Kosten für die Miete, sowie für die Kaution werden somit spätestens bei Abholung des Mietfahrzeuges fällig.

    Die Kaution beträgt pro Mietfahrzeug € 500,-.

    Wird bei der Rücknahme des Mietfahrzeuges keine Beschädigung festgestellt, wird die gesamte Kaution rückerstattet.

    Wenn im Zuge der Rückgabe des Mietfahrzeuges eine Beschädigung festgestellt wird, bleibt die Kaution bis zur Feststellung der Höhe des Schadens beim Vermieter. Die Höhe des Schadens am Mietfahrzeug wird dem Mieter schriftlich, per Mail oder telefonisch mitgeteilt, und die entstandenen Kosten werden von der Kaution abgezogen. Sollten die Kosten zur Behebung des Schadens am Mietfahrzeug höher als die hinterlegte Kaution sein, wird der Mieter mit den entsprechenden Mehrkosten belastet.


    8. Übergabe/Rückgabe/Vergütung:

    Die Übergabe des Mietfahrzeuges erfolgt Montag bis Freitag nach Vereinbarung, jedoch innerhalb der Öffnungszeiten.

    Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt, sowie innen und außen gereinigt sein. An Samstagen, sowie Sonn – und Feiertagen werden keine Fahrzeugübergaben abgewickelt. Das Mietfahrzeug wird im Zuge der Rückgabe und im Nachhinein auf Mängel am Fahrzeug und des Inventares geprüft. Wenn der Vermieter eine Beschädigung im Zuge der technischen Überprüfung im Nachhinein erkennt, wird der Mieter unverzüglich informiert, und kann für diese Beschädigungen des Mietfahrzeuges belastet werden, dies gilt auf für das Inventar des Mietfahrzeuges.

    Sollte das Mietfahrzeug während der Mietdauer aufgrund einer Panne oder eines Defekts ausfallen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz für daraus entstehende Unannehmlichkeiten.


    9. Stornobedingungen:

    Wird der Mietvertrag vor Abholung des Fahrzeuges storniert, hat der Vermieter das Recht, folgende Stornogebühren in Prozent (%) von der Gesamtmiete zu verrechnen: 

    • Ab 7-0 Tage vor Mietbeginn: 90%

    • Ab 8-21 Tage vor Mietbeginn: 80%

    • Ab 22-28 Tage vor Mietbeginn: 40%

    • Ab 29 Tage vor Mietbeginn: 30%

    Der Vermieter hat das Recht, Modelle ohne Rücksprache mit dem Mieter zu ändern. Bilder der Mietfahrzeuge gelten als symbolisch.


    10. Obliegenheiten und des Mieters:

    • Unfälle jeglicher Art müssen vom Mieter unverzüglich an den Vermieter gemeldet werden.
    • Das Rauchen ist im Mietfahrzeug streng verboten. 
    • Das verzehren von Speisen und Getränken innerhalb des Mietfahrzeuges ist verboten.
    • Das Mietfahrzeug darf nur von im Mietvertrag angegebenen Fahrerinnen und Fahrern geführt werden.
    • Der Mieter verpflichtet sich, vor der Überlassung des Mietfahrzeuges an einen weiteren berechtigten Fahrer des Mietfahrzeuges, ob sich dieser in fahrtüchtigem Zustand befindet.
    • Technische sowie optische Veränderungen des Mietfahrzeuges dürfen vom Mieter nicht durchgeführt werden.
    • Das Mietfahrzeug darf nicht zur Weitervermietung oder Leihe an Dritte gegeben werden.
    • Der Mieter darf keine explosiven, giftigen, radioaktiven oder sonstige gefährliche Stoffe im Mietfahrzeug befördern.
    • Das Mietfahrzeug und das Inventar sind sachgemäß und schonend vom Mieter zu verwenden.
    • Sämtliche Beschädigungen am Mietfahrzeug, Inventar und Sonstiges sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
    • Das Mietfahrzeug muss dem Vermieter bis spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, welche zu einer Verspätung der Rückgabe führen, ist der Mieter verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu informieren.
    • Die Fahrzeugpapiere müssen stets sicher, und unzugänglich für Dritte, aufbewahrt werden.
    • Der Mieter haftet selbst für sämtliche persönliche Gegenstände. Sollten persönliche Gegenstände nach der Rückgabe im Mietfahrzeug verbleiben, und dadurch verloren gehen oder beschädigt werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

    11. Haustiere

    Haustiere sind erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist vor Mietbeginn anzugeben und wird einmalig mit € 49,- inkl. MwSt. verrechnet.




Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! Ihr Fior-TEam.