Es gelten die angegeben Mietpreise auf der Website www.fior-camping.at sowie auf den Preislisten. Die angegebenen Mietpreise sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich, und können ohne Angabe von Gründen geändert werden. An Verlängerten Wochenenden und Feiertagen oder Veranstaltungswochenenden können die angegebenen Mietpreise abweichen. Nachfolgend wird die Fa. Autohaus Fior GmbH / FIOR Camping als „Vermieter“ bezeichnet. Die Vertragspartner, Fahrzeugmieter werden nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet. Die Reisemobile, Wohnwagen und Zugfahrzeuge werden nachfolgend als „Mietfahrzeug“ bezeichnet. Mit der Unterschrift der Mietbedingungen auf Seite 3/3 bestätigt der Mieter, diese gelesen und verstanden zu haben.
2. Mindenstalter
Das Mindestalter des Mieters muss 21 Jahre sein. Der Führerschein der Klasse „B“ muss mindestens seit 1 Jahr gültig sein. Eine Vorlage des Führerscheins durch den Mieter und den weiteren Mietern ist Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeuges. Kommt es infolge fehlender Vorlage des Führerscheins zu einer verzögerten Übernahme, geht dies zu Lasten des Mieters. Vermietung nur an österreichische Staatsbürger.
3. Kosten des Treibstoffes
Die Kosten des Treibstoffes sind vom Mieter zu tragen. Das Fahrzeug wird vom Vermieter vollgetankt übergeben und muss vom Mieter vollgetankt zurückgebracht werden.
4. Beladung
Für die Einhaltung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes ist der Mieter verantwortlich. Sämtliche technische Daten sind in den Fahrzeugpapieren des jeweiligen Mitfahrzeuges ersichtlich. Die Fahrzeugpapiere werden dem Kunden bei der Übergabe des Mietfahrzeuges ausgehändigt.
5. Freie Kilometer
Pro Tag sind 300 km im Mietpreis inkludiert. Bei Überschreitung der freien Kilometer werden € 0,39 inkl. MwSt. pro Kilometer zusätzlich fällig. Diese sind im Nachhinein zu bezahlen.
6. Versicherung für Reisemobile, Wohnwagen, Zugfahrzeuge / Selbstbehalt
Die gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung sind im Mietpreis inkludiert.
Ein Schutzbrief vom ÖAMTC ist für jedes Reisemobil und Wohnwagen inkl. Zugfahrzeug aktiv, jedoch nicht für einen Wohnwagen exkl. Zugfahrzeug. Der ÖAMTC Schutzbrief ist für die Mietfahrzeuge, nicht dessen Insassen / FahrerInnen wirksam.
Der Selbstbehalt beträgt € 500,- pro Schadensfall und Fahrzeug, und muss vor dem Mietbeginn in Form einer Kaution in Bar hinterlegt werden. Die Kaution wird nachfolgend bei Punkt 7 erläutert.
Wenn zusätzlich ein Zugfahrzeug gemietet wird, ist dieses separat versichert. Somit wird auch bei einem Schadensfall des Zugfahrzeuges ein Selbstbehalt von € 500,- fällig. Wird ein Wohnwagen inkl. Zugfahrzeug gemietet, beträgt der Selbstbehalt pro Fahrzeug & Wohnwagen jeweils € 500,-, also insgesamt € 1.000, -, welche bei Mietbeginn in Form einer Kaution in Bar hinterlegt werden müssen.
Jegliche Verkehrsübertretungen sind vom Mieter zu bezahlen. Beschädigungen innen und außen durch unsachgemäße Handhabung sind vom Mieter zu tragen, da diese von der Versicherung nicht abgedeckt werden. Die Versicherung der Mietfahrzeuge ist nur in Europa gültig.
7. Bezahlung / Kaution / Sonstige Kosten
Die Bezahlung erfolgt immer im Vorhinein. Die Kosten für die Miete, sowie für die Kaution und die Servicepauschale, werden somit spätestens bei Abholung des Mietfahrzeuges fällig.
Die Servicepauschale beträgt € 259,- inkl. MwSt. und wird nachfolgend bei Punkt 12 erläutert. Die Kaution beträgt € 500,- pro Mietfahrzeug.
Wird bei der Rücknahme des Mietfahrzeuges keine Beschädigung festgestellt, wird die gesamte Kaution rückerstattet.
Wenn im Zuge der Rückgabe des Mietfahrzeuges eine Beschädigung festgestellt wird, bleibt die Kaution bis zur Feststellung der Höhe des Schadens beim Vermieter. Die Höhe des Schadens am Mietfahrzeug wird dem Mieter schriftlich, per Mail oder telefonisch mitgeteilt, und die entstandenen Kosten werden von der Kaution abgezogen. Sollten die Kosten zur Behebung des Schadens am Mietfahrzeug höher als die hinterlegte Kaution sein, wird der Mieter mit den entsprechenden Mehrkosten belastet.
Bis spätestens zur Übergabe des Mietfahrzeuges ist eine Servicepauschale in der Höhe von € 259,- inkl. MwSt. vom Mieter zu bezahlen.
Optional stellt der Vermieter Bettwäsche zur Verfügung. Das mieten der Bettwäsche kostet € 10,- pro Tag.
8. Übergabe / Rückgabe / Vergütung
Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt Montag bis Freitag nach Vereinbarung.
Die Rückgabe erfolgt Montag bis Freitag bis spätestens 10 Uhr. Das Fahrzeug muss bei Rückgabe vollgetankt, sowie innen und außen gereinigt sein. An Samstagen, sowie Sonn – und Feiertagen werden keine Fahrzeugübergaben abgewickelt. Das Mietfahrzeug wird im Zuge der Rückgabe und im Nachhinein auf Mängel am Fahrzeug und des Inventares geprüft. Wenn der Vermieter eine Beschädigung im Zuge der technischen Überprüfung im Nachhinein erkennt, wird der Mieter unverzüglich informiert, und kann für diese Beschädigungen des Mietfahrzeuges belastet werden, dies gilt auf für das Inventar des Mietfahrzeuges.
Keine Vergütung aufgrund von entgangener Urlaubsfreuden jeglicher Art möglich. Wird das Mietfahrzeug vorzeitig zurückgebracht, besteht kein Anspruch auf einen Nachlass des vereinbarten Mietpreises.
9. Stornobedingungen
Wird der Mietvertrag vor Abholung des Fahrzeuges storniert, hat der Vermieter das Recht, folgende Stornogebühren in Prozent (%) von der Gesamtmiete zu verrechnen:
Der Vermieter hat das Recht, Modelle oder Grundrisse ohne Rücksprache mit dem Mieter zu ändern. Grundrisse sind symbolisch. Die Anzahl der Sitz – und Schlafplätze bleiben jederzeit erhalten. Wenn das Mietfahrzeug aus jeglichen Gründen nicht verfügbar/fahrbereit ist, wird dem Mieter ein Ersatzfahrzeug mit denselben Sitz – und Schlafplätzen zur Verfügung gestellt.
10. Gasanschluss, Flasche zum Gasregler
Jeder Mieter muss sich vor der Inbetriebnahme der Gasanlage selbst davon überzeugen, dass die Verbindungen zur Gasflasche fest verschraubt sind (Achtung Linksgewinde).
11. Haustiere
Haustiere sind erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist vor Mietbeginn anzugeben und wird einmalig mit € 249,- inkl. MwSt. verrechnet.
12. Erläuterung Servicepauschale
Die Servicepauschale dient zur Vereinigung zusätzlicher Kosten zu Lasten des Mieters, und setzt sich zusammen aus:
13. Obliegenheiten des Mieters